⚠️ E-Rechnungspflicht gilt seit 1. Januar 2025 für alle B2B-Rechnungen in Deutschland.

E-Rechnung für Handwerker

ZUGFeRD & XRechnung —
automatisch, ohne Aufwand

Seit dem 1. Januar 2025 sind B2B-Rechnungen in Deutschland gesetzlich verpflichtend elektronisch. SchnellPortal erstellt ZUGFeRD-konforme E-Rechnungen automatisch — bei jedem PDF-Download.

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Was ist die E-Rechnungspflicht?

Das Wachstumschancengesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2025 alle inländischen B2B-Rechnungen in Deutschland zur elektronischen, maschinenlesbaren Form.

📄 Was gilt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares XML-Dokument — kein simples PDF, kein Word-Dokument, keine eingescannte Papierrechnung. Das Gesetz schreibt die Formate ZUGFeRD (Factur-X) oder XRechnung vor.

🏢 Wen betrifft es?

Alle Unternehmen in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellen — unabhängig von Umsatz, Größe oder Branche. Handwerker, KMU und Freiberufler sind gleichermaßen betroffen.

⚖️ Was passiert bei Nichteinhaltung?

Formell fehlerhafte Rechnungen können vom Empfänger abgelehnt werden und gelten steuerrechtlich nicht als ordnungsgemäße Rechnung. Das kann den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden.

E-Rechnung Übergangsfristen

1. Januar 2025 — Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Gilt bereits jetzt.

1. Januar 2025 – 31. Dezember 2026 — Übergangsphase Versand

Rechnungsaussteller mit Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen noch klassische Rechnungen ausstellen — wenn der Empfänger zustimmt. Trotzdem empfiehlt sich der frühzeitige Umstieg.

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1. Januar 2027 — Vollständige Versandpflicht

Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung ausgestellt werden. Keine Ausnahmen mehr.

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1. Januar 2028 — EDI-Pflicht

Rechnungen über EDI-Verfahren müssen ebenfalls den EN16931-Standard erfüllen.

ZUGFeRD oder XRechnung?

SchnellPortal unterstützt beide Formate — automatisch, ohne zusätzliche Konfiguration.

B2B empfohlen

ZUGFeRD / Factur-X

Hybrides Format: normales, lesbares PDF + eingebettetes XML in einer Datei. Ihr Kunde sieht das gewohnte PDF, die Buchhaltungssoftware liest automatisch das XML. Wird von DATEV, Lexoffice und allen gängigen Systemen unterstützt.

✓ In SchnellPortal automatisch bei jedem PDF-Download

B2G Pflicht

XRechnung

Reines XML ohne visuellen Anteil. Pflichtformat für Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber (B2G). Wird über das PEPPOL-Netzwerk oder direkt übermittelt.

✓ In SchnellPortal als separater XML-Download verfügbar

E-Rechnung mit SchnellPortal — ohne Mehraufwand

Kein separates Tool, kein zusätzlicher Schritt. SchnellPortal erledigt alles automatisch.

1

Firmendaten einmalig hinterlegen

Firmenname, Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr., IBAN und BIC einmalig in den Einstellungen eintragen.

2

Rechnung wie gewohnt erstellen

Auftrag abschließen, Rechnung aus den Auftragsdaten generieren — Positionen, Stunden und Materialien werden automatisch übernommen.

3

PDF herunterladen — fertig

Beim PDF-Download wird das ZUGFeRD-XML automatisch eingebettet. Das PDF ist visuell identisch mit dem bisherigen — aber jetzt gesetzeskonform.

4

XRechnung-XML bei Bedarf

Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber steht ein separater "XML (ZUGFeRD)"-Button zur Verfügung, der das reine XRechnung-XML herunterlädt.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen von E-Rechnungen ist für Betriebe mit weniger als 800.000 € Jahresumsatz bis Ende 2026 noch freiwillig (wenn der Empfänger einverstanden ist). Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht für alle.
Ab 2027 nicht mehr für B2B-Rechnungen. ZUGFeRD ist ein PDF — aber mit eingebettetem XML. Ihr Kunde sieht ein normales, lesbares PDF. Die Buchhaltungssoftware liest das XML. Beides in einer Datei.
SchnellPortal erzeugt Factur-X nach dem EN16931-Profil (COMFORT-Level). Das ist der Standard, der von DATEV, Lexoffice, SAP und allen gängigen Buchhaltungsprogrammen unterstützt wird und der gesetzlichen Anforderung entspricht.
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B — also Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen sind davon nicht betroffen. Sie können in SchnellPortal beides problemlos nebeneinander nutzen.
Als Empfänger müssen Sie E-Rechnungen seit Januar 2025 akzeptieren können. DATEV, Lexoffice und die meisten modernen Buchhaltungsprogramme können ZUGFeRD-Dateien automatisch verarbeiten. Falls Sie noch ein älteres System nutzen, reicht als ersten Schritt oft die manuelle Ablage der erhaltenen ZUGFeRD-PDFs.

E-Rechnungspflicht — jetzt erfüllt.

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